Einsparung von 35.539.286 t CO2-eq in 35 Jahren Recycling mit Der Grüne Punkt

Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht – Unser Service: Rücknahme und Verwertung

Sie landen nicht im Gelben Sack oder der Gelben Tonne und nehmen nicht am dualen System teil. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte zu beachten!

Ohne Beteiligungspflicht

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VERPACKGO - nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen 

Der Grüne Punkt unterstützt Sie dabei, Ihren Verpflichtungen nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) nachzukommen. Wir erklären Ihnen gerne, welche Pflichten bestehen und wie wir Sie dabei konkret begleiten können.

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Ihre Vorteile bei Der Grüne Punkt

Die Marke - Der Grüne Punkt

Der Grüne Punkt - starke Marke einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft! Exklusiv nur für unsere Kunden.

Online-Label

Zeigen Sie Ihren Kunden mit Ihrem Online-Label, dass Sie Verpackungsrecycling ernst nehmen.

Wir sind für Sie da

Damit Sie sich rund um die Uhr an uns wenden können.

Navigationsservice

Der Navigationsservice vom Grünen Punkt leitet Sie sicher durch alle Pflichten und Fristen des VerpackG

Verpackungscenter

Berechnungen und Meldungen leicht gemacht: Einfache Anbindung an Ihre Warenwirtschaft

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Unser Umwelt-Zertifikat über Ihren individuellen Beitrag zum Klimaschutz

Neue Rechtsgrundlage: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Mit dem Wechsel vom Verpackungsgesetz (VerpackG) zum VerpackDG ab dem 12. August 2026 ist künftig für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen eine Zulassung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erforderlich. Um ihr die Möglichkeit zur Einrichtung der notwendigen EDV-Systeme und Prozesse zu geben, beinhaltet das VerpackDG eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Bis dahin dürfen die betreffenden Hersteller auch ohne Zulassung in Deutschland agieren.

Unverändert gültig bleibt die aus dem VerpackG bekannte Pflicht der Hersteller und nachfolgender Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung ihrer gebrauchten nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.



Hier setzt unsere seit Jahren bewährte Dienstleistung an, den betroffenen Herstellern diese Verpflichtungen abzunehmen. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Oktober 2027 werden wir diesen Service unverändert in bewährtem Umfang anbieten, danach benötigen auch wir eine Zulassung als „sonstige Organisation für Herstellerverantwortung“ (sOfH) bei der ZSVR. Unter dieser Bezeichnung werden wir dann den Service weiterführen, so dass ein nahtloser Übergang gesichert ist. 

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt. Sie soll überprüfen, ob die Vorgaben des Verpackungsgesetzes, sowie des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) eingehalten werden. Hersteller, die nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) in Verkehr bringen, haben folgendes zu tun:

  • 1. Registrieren

    Im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren bzw. bestehende Registrierung erweitern. 

    • Bei Erstregistrierung Angabe von Kontaktdaten, Verpackungsarten und Markennamen

    • Bei Erweiterung bestehender Registrierung Angabe der zusätzlichen Verpackungsarten z.B. Transport- oder Gewerbeverpackungen und Markennamen

  • 2. Hinweis auf unentgeltliche Rücknahme

    Hersteller haben auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme gebrauchter, restentleerter Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Abgabe oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.

  • 3. Nachweis- und Dokumentationspflicht

    Aufgrund erweiterter Nachweis- und Dokumentationspflichten haben Hersteller jährlich bis zum 15. Mai eine nachprüfbare interne Dokumentation der im vorangegangenen Jahr in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in Masse je Materialfraktion zu erstellen.

Was sind nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wobei ersteres bedeutet, dass zwingend ein Beteiligungsvertrag mit einem System wie Der Grüne Punkt abzuschließen ist, über den die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verpackungen bezahlt wird. Bei den nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages hingegen optional, d. h. der Hersteller kann wählen, ob er die Rücknahme und Verwertung seiner gebrauchten Verpackungen selbst erledigt oder einen Dritten damit beauftragt.

Vereinfacht kann man die beiden Gruppen danach unterscheiden, wo die jeweiligen Verpackungen als Abfall anfallen. Ist dies typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen wie Krankenhäusern, Gastronomie, Verwaltungen, Handwerksbetrieben der Fall, besteht die gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem System wie Der Grüne Punkt.

Die Entscheidung, welche Verpackungen dies betrifft, enthält der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Da eine vom Katalog abweichende Einstufung beispielsweise aufgrund individueller Vertriebswege oder Kunden nicht zulässig ist, definiert sich damit die zweite Gruppe, die der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Transportverpackungen, die typischerweise bei Handel und Industrie als Abfall anfallen und gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nr. 7 PPWR wie folgt definiert sind:

“'Transportverpackungen' sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie die Handhabung und den Transport von einer oder mehreren Verkaufseinheiten oder einer Zusammenstellung von Verkaufseinheiten in einer Weise erleichtern, dass eine Beschädigung des Produkts durch Handhabung und Transport vermieden wird […]“ 

Häufig handelt es sich hier also um eine zweite Verpackungsebene, welche eine oder mehrere innenliegende Verkaufsverpackungen schützt. Während die Verkaufsverpackung nach o. g. Katalog häufig systembeteiligungspflichtig sind, besteht diese Verpflichtung für Transportverpackungen im Regelfall nicht. 

Welche gesetzlichen Pflichten sind zu erfüllen?

Für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen besteht eine Rücknahme und Verwertungspflicht. Im Einzelnen regelt § 39 VerpackDG: 

„Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber sind verpflichtet, die oben genannten gebrauchten, restentleerten Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen im Bundesgebiet bereitgestellten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe getrennt von übrigen Abfällen zu sammeln und unentgeltlich zurückzunehmen.“


Unsere Serviceangebot im Detail

Nach dem VerpackDG verpflichtete Hersteller können Dritte wie die Der Grüne Punkt mit der Rücknahme und Verwertung ihrer gebrauchten Verpackungen beauftragen. Dies ist aktuell bereits problemlos möglich und wird spätestens ab dem 31.10.2027 unter dem Dach der dann neu zugelassenen sonstigen Organisation für Herstellerverantwortung (sOfH) des Grünen Punkt fortgesetzt. Dann wird es, sofern die Beauftragung für die Gesamtheit der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vorgenommen wird, für den Hersteller möglich, der aufwändigen Zulassungspflicht zu entgehen. An seiner Stelle übernimmt die sOfH. Neben den rein administrativen Vorteilen der Beauftragung beinhaltet unser Service natürlich auch die reibungslose operative Umsetzung der Rücknahme- und Verwertungspflichten. Wenn Anfallstellen (Handel, Gewerbe, Industrie) Sie als verantwortlichen Hersteller mit einer Rücknahmeaufforderung beauftragen, erledigen wir die bedarfsgerechte Rücknahme und Verwertung in Form einer einmaligen oder turnusmäßigen Entsorgung der jeweiligen Anfallstelle.

  • Bereitstellung eines Rücknahmesystems

    Bereitstellung eines Rücknahmesystems für Transport- und Gewerbeverpackungen durch einen der renommiertesten und erfahrensten Anbieter Der Grüne Punkt.

  • Zugang zum nutzerfreundlichen Online-Service

    Sie erhalten Zugriff auf unser praktisches Meldewesen, mit dem Sie zeitsparend alle Belange Ihrer Vertragsverwaltung abwickeln können.

  • Bedarfsgerechte Abholung

    Bedarfsgerechte Abholung der Kundenverpackungen an den angemeldeten Anfallstellen durch Der Grüne Punkt.

  • Entsorgungsservice für Verpackungen

    Gern beraten wir Sie transparent zu unseren ganzheitlichen Recyclinglösungen und unterbreiten Ihnen unverbindliche Angebote.

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