Einsparung von 35.539.286 t CO2-eq in 35 Jahren Recycling mit Der Grüne Punkt

Ihre Verkaufsverpackung lizenzieren

Mit der Verpackungslizenz von Der Grüne Punkt

Mit Beteiligungspflicht

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VERPACKGO-Lizenz

Der Grüne Punkt unterstützt Sie dabei, Ihren Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) auch in Ihrem Online-Shop nachzukommen. Mit der Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem dualen System („Verpackungslizenz“) übernehmen wir die Entsorgung und das Recycling für alle Verpackungen, die Sie bei uns beteiligen.

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Ihre Vorteile bei - Der Grüne Punkt

Die Marke - Der Grüne Punkt

Der Grüne Punkt - starke Marke einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft! Exklusiv nur für unsere Kunden.

Online-Label

Zeigen Sie Ihren Kunden mit Ihrem Online-Label, dass Sie Verpackungsrecycling ernst nehmen.

Wir sind für Sie da!

Damit Sie sich rund um die Uhr an uns wenden können

Navigationsservice

Der Navigationsservice vom Grünen Punkt leitet Sie sicher durch alle Pflichten und Fristen des VerpackG

Verpackungscenter

Berechnungen und Meldungen leicht gemacht: Einfache Anbindung an Ihre Warenwirtschaft

Umwelt-Zertifikat

Unser Umwelt-Zertifikat über Ihren individuellen Beitrag zum Klimaschutz

Ihr Weg zur rechtssicheren Lizenzierung

Verkaufsverpackungen bergen in ihrer Vielfalt ein großartiges Potenzial, um durch Recycling erneut dem Wertstoffkreislauf zugeführt zu werden. Auch das Verpackungsgesetz (VerpackG), das 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst hat, sieht diese stoffliche Wiederverwertung für die allermeisten Verkaufsverpackungen vor. Hersteller und andere Vertreiber (bzw. Händler) sind verpflichtet, ihre ausgegebenen Verkaufsverpackungen an einem dualen System zu beteiligen – landläufig wird das als „Lizenzierung von Verkaufsverpackungen“ oder „Verpackungslizenz“ bezeichnet.

Registrierung und Datenmeldung bei LUCID

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt. Sie soll überprüfen, ob die Vorgaben des Verpackungsgesetzes eingehalten werden. Hersteller, Händler und Onlinehändler, die Verpackungen für den privaten Endverbrauch in Verkehr bringen, müssen folgendes tun:

  • 1. Registrieren

    Im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren

  • 2. Verpackungsmengen schätzen

    Abschätzen, welche Verpackungsmengen sie in einem Jahr in Verkehr bringen und diese Planmengen bei einem dualen System wie Der Grüne Punkt beteiligen.

  • 3. Daten melden

    Ihre Daten bezüglich der bei einem oder mehreren dualen Systemen gemeldeten Mengen ebenfalls wieder gleichlautend bei der ZSVR melden.

  • 4. Registrierungsnummer teilen

    Die LUCID-Registrierungsnummer teilen Hersteller, Händler und Onlinehändler ihrem dualen System mit, damit der Datenabgleich funktioniert.

Die Verkaufsverpackung

Eine Verpackung kann die unterschiedlichsten Formen haben und aus verschiedensten Materialien hergestellt sein. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) enthält umfassende Regelungen und Definitionen zu den unterschiedlichen Verpackungsarten.

Bagatellgrenzen kennt das VerpackG nicht: Betroffene müssen bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung aktiv werden und sich um die Lizenzierung ihrer Verpackung kümmern.

Der Grüne Punkt informiert hier zu den verschiedenen systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten.

  • Die Produktverpackung

    Produktverpackungen umgeben die Ware unmittelbar. Sie erfüllen wichtige Funktionen wie Produktschutz und Produktinformation und in vielen Fällen unterstützen sie auch die Haltbarkeit eines Produkts. Beispiele sind der Joghurtbecher, die Zahnpastatube, das Konservenglas für Obst und Gemüse, die Wein- oder Ketchupflasche, Kosmetika und Pflegeprodukte, aber auch das Honigglas vom Imker. Die Produktverpackung gehört zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und muss bei einem dualen System wie Der Grüne Punkt lizenziert werden.

  • Die Umverpackung

    Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, die Produktverpackungen umhüllen. Sie verstärken z. B. als Folie um Getränkedosen und den Flaschen-Six-Pack oder als Papp-Tray den Warenschutz und erleichtern den Transport für den Käufer. Als ganze Verkaufseinheit zum Verkauf angeboten, müssen auch Umverpackungen gemäß VerpackG bei einem dualen System wie Der Grüne Punkt lizenziert werden.

  • Die Serviceverpackung

    Serviceverpackung werden erst beim Kauf eines Produktes im Laden befüllt. Die Tragetasche ist ebenso eine Serviceverpackung wie Brötchentüten, Blumenpapier, Pizzakartons, Einweggeschirr, To-Go-Becher etc. Auch für das Inverkehrbringen von Serviceverpackungen muss eine Verpackungslizenz mit einem dualen System wie Der Grüne Punkt abgeschlossen werden.

    Wichtig zu wissen:

    • Die Systembeteiligungspflicht kann an den Vorvertreiber der Serviceverpackung übergeben werden.

    • Trifft dieser Fall zu, sollte der Letztvertreiber der Serviceverpackung, also derjenige, der diese befüllt und an EndverbraucherInnen übergibt, sich dies bestätigen lassen. Denn der Letztvertreiber muss sich ab dem

    • 1. Juli 2022 im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Dies gilt auch, wenn der Vorvertreiber der Serviceverpackung deren Lizenzierung bereits übernommen hat.

  • Die Versandverpackung

    Dieses Thema ist für die Betreiber von Onlineshops besonders wichtig. Verpackungen, in denen Waren an private Endverbraucher versendet werden, zählen zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Das bedeutet, dass sie an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem wie Der Grüne Punkt beteiligt werden müssen. Das gilt sowohl für die Verkaufs- und Umverpackungen als auch für Versandverpackungen, also z. B.

    • Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster,

    • sonstige Briefumschläge,

    • Versandkartons,

    • Füllmaterial wie Styroporchips,

    • Polsterpappe oder Luftpolsterpacks,

    • Seidenpapier,

    • Stretchfolien,

    • Luftpolsterfolien,

    • Schaumfolien,

    • Paketband,

    • Lieferscheintaschen,

    • Umreifungsbänder oder

    • Wellpappe

    Für Onlinehändler bzw. Onlinehändler auf elektronischen Marktplätzen hat Der Grüne Punkt im Herausfinder weitere wichtige Informationen aufbereitet, z.B. zur Frage, was ab dem 1. Juli 2022 nach VerpackG zu beachten ist. 

Das Verpackungsgesetz

Verkaufe ich als Hersteller, Vertreiber oder Onlinehändler gewerblich an private Endverbraucher, befülle dazu erstmalig Verpackungen (auch systembeteiligungspflichtige Versand- oder Serviceverpackungen) und bringe diese in Deutschland in Verkehr, gelte ich nach dem VerpackG als „Hersteller“ und bin somit zur Beteiligung der Verpackungen an einem dualen System, wie Der Grüne Punkt, verpflichtet. Gleiches gilt, wenn ich Waren aus dem Ausland zum Weiterverkauf in Deutschland einführe. Das VerpackG hat weitreichende Auswirkungen für Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler. So ist es verpflichtend, wenn z. B. der Onlinehändler seine Waren selbst verpackt oder verpackte Ware importiert und an den privaten Endverbraucher über elektronische Marktplätze in Deutschland vertreibt. Dabei unterliegen sowohl die eigentlichen Verpackungen der Produkte selbst als auch die zusätzlich eingesetzten Versandverpackungen wie Kartonagen oder Kunststoffbeutel einschließlich Füllmaterial den Bestimmungen des VerpackG.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG)

Am 1. Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Die Beteiligungspflicht bei einem System wie Der Grüne Punkt bleibt, einige neue Vorschriften und Pflichten kommen hinzu.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst.

Zu den Informationen

Unsere Leistungen

Beteiligen Sie sich an unserem dualen System, um Ihre Pflichten gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) zu erfüllen. Durch einen Markennutzungsvertrag dürfen Sie außerdem das bekannte Markenzeichen Der Grüne Punkt nutzen und auf Ihren Verkaufsverpackungen präsentieren. Seit 1990 steht Der Grüne Punkt als Sinnbild für Produzentenverantwortung und gelebten Umweltschutz. Mit unserem anwenderorientierten Online-Service ermöglichen wir Ihnen die einfache und bequeme Verwaltung Ihrer Verpackungsdaten. Hier finden Sie alles Wichtige zur Verpackungslizenz und Mengenmeldung auf einen Blick!

  • Rechtssichere Beteiligung am dualen System

    Sie beteiligen sich mit Ihren Verpackungen am dualen System des renommierten und erfahrensten Anbieters Der Grüne Punkt.

  • Zugang zum nutzerfreundlichen Online-Service

    Sie erhalten Zugriff auf unser praktisches Meldewesen, mit dem Sie zeitsparend alle Belange Ihrer Verpackungslizenzierung abwickeln können.

  • Nutzung der Marke Der Grüne Punkt

    Durch den Abschluss unseres Marken­nutzungs­vertrags erhalten Sie das Recht, die international anerkannte Marke Der Grüne Punkt zu verwenden.

  • Entsorgungsservice für Verpackungen

    Gern beraten wir Sie transparent zu unseren ganzheitlichen Recyclinglösungen und unterbreiten Ihnen unverbindliche Angebote.

  • Was ist eine Verkaufsverpackung?

    Eine Verkaufsverpackung wird typischerweise privaten EndverbraucherInnen mit Ware befüllt angeboten. Zum privaten Endverbrauch zählen nicht nur private Haushaltungen, sondern auch Hotels, Restaurants und andere gastronomische Betriebe, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Freiberufler sowie zum Teil Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Unternehmen und zahlreiche weitere Einrichtungen. 

  • Ist meine Verpackung systembeteiligungspflichtig?

    Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Einrichtung auf das Verpackungsgesetz zurückgeht, hat einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht, in dem sich nachsehen lässt, welche Verpackungen die ZSVR als systembeteiligungspflichtig ansieht. Wenn Sie Ihre Verpackung im Katalog nicht finden, so können Sie bei der ZSVR einen entsprechenden Einstufungsantrag stellen.

  • Wie funktioniert die Lizenzierung?

    Das geht ganz einfach und ist im Wesentlichen in drei Schritten erledigt:

    1. Registrierungspflicht bei der ZSVR
      Wer vom VerpackG betroffen ist, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der öffentlich einsehbaren Datenbank LUCID mit seinen Unternehmensdaten registrieren.

    2. Systembeteiligung bei einem dualen System
      Danach müssen Hersteller, Vertreiber oder Onlinehändler diejenigen Verpackungsmengen, die sie voraussichtlich in einem Jahr in Verkehr bringen, bei einem dualen System wie Der Grüne Punkt beteiligen. Dazu müssen sie die ihnen von LUCID zugeteilte Registrierungsnummer an das duale System Der Grüne Punkt melden. Dies ermöglicht der ZSVR den Informationsaustausch und -abgleich zwischen den Angaben des Verpflichteten und dem beauftragten dualen System.

      Die Beteiligung im Lizenzrechner Der Grüne Punkt ist ganz einfach:

      - Voraussichtliche Jahresmenge je Material eingeben und Jahresentgelt berechnen lassen,
      - Unternehmsdaten eingeben,
      - Zahlungsmethode auswählen und Vertrag abschließen.

    3. Datenmeldung an LUCID
      Haben Hersteller, Vertreiber oder Onlinehändler einen Beteiligungsvertrag mit einem dualen System, wie Der Grüne Punkt, abgeschlossen, so müssen sie regelmäßig in LUCID sowohl den Namen des dualen Systems als auch die dort gemeldete Menge angeben.

      Dies gilt insbesondere für die Jahresabschlussmeldung: Zu Beginn des Folgejahres müssen Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler eine Mengenmeldung über die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bei ihrem dualen System abgeben und gleichlautend in der Datenbank LUCID hinterlegen. Beim dualen System Der Grüne Punkt ist diese Jahresabschlussmeldung in wenigen Schritten online erledigt.

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Eine starke Marke in Europa

Verpackung lizenzieren für den Export in der EU

Sie exportieren Ihre Ware in andere Länder der EU? Dann sollten Sie die jeweiligen Richtlinien für Verpackungslizenzierung kennen. Wir sind Gründungsmitglied der Dachorganisation PRO Europe, in der sich viele privatwirtschaftlich organisierte Systeme für die Sammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen zusammengeschlossen haben und die Ihnen in den jeweiligen Ländern gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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