Einsparung von 35.539.286 t CO2-eq in 35 Jahren Recycling mit Der Grüne Punkt

Ihr Partner für Verpackungs-Compliance in Europa

Wir sind Green Dot Rep, ein neues Unternehmen der Gruppe mit dem Grünen Punkt. Mit uns können Hersteller künftig ihre verpackungs-rechtlichen Pflichten in der EU effizient und rechtskonform erfüllen. Unsere Ausrichtung berücksichtigt sowohl nationale Regelungen wie das VerpackG, als auch die geplante EU-Verordnung PPWR.

Handeln Sie rechtzeitig!

Fragen? Ihr direkter Kontakt zu uns:

Erstberatung

Warum ist ein Bevollmächtigter für Sie wichtig?

Ab dem 12. August 2026 schreibt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) klare Regeln vor, wenn Sie verpackte Produkte rechtskonform in Verkehr bringen möchten.

Pflicht zur Benennung: Betroffene Unternehmen müssen pro Land einen lokalen Bevollmächtigten bestellen.

Betroffen sind auch Händler: z. B. Amazon PAN-EU, die in mehrere EU-Staaten liefern, wodurch lokale Pflichten entstehen.

Mit uns sind Sie in mehreren EU-Ländern compliant – mit geringem Aufwand für Sie.

Green Dot Rep als Partner: Mit unseren Niederlassungen vor Ort übernehmen wir die Rolle des Bevollmächtigten für Sie.

Wir kümmern uns um: Vertragsabschluss mit nationalen EPR-Systemen sowie Meldungen an Register und Behörden.

Welche Pflichten übernimmt der Bevollmächtige für Sie?

Hersteller - nicht ansässig im jeweiligen EU Mitgliedsstaat

Sie erteilen Ihre Vollmacht an die Green Dot Rep für ein oder mehrere Länder

Lokaler Green Dot Rep Bevollmächtigter

Übernimmt Meldungen, Registrierung und Kommunikation für Land/Länder

Nationale EPR-Systeme & Behörden der Länder

Was gilt in Ihren EU-Absatzländern?

Jedes Land hat eigene Vorgaben, Fristen und Rücknahmesysteme. Green Dot Rep kennt die Details und wird für Sie die komplette Umsetzung in vielen EU-Staaten übernehmen – und weitere folgen.

Österreich
Spanien
Frankreich
Polen
Schweden
Belgien
Tschechien
Italien
Luxemburg
Niederlande

Bis wann müssen Sie handeln?

In einigen EU-Ländern ist die Bevollmächtigung schon heute Pflicht. Nach Österreich und Spanien folgen ab August 2026 alle 27 EU-Mitgliedsstaaten.

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Erstberatung

Schnell zur PPWR-Compliance – digital und rechtssicher!

So funktioniert unser Bevollmächtigtenservice

In einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen individuelle und zielgerichtete Lösungen – passend zu Ihren Absatzmärkten und Anforderungen. So sind Sie schnell, sicher und compliant – ohne bürokratischen Aufwand.
  • Registrierung

    Wir melden Sie und Ihre Verpackungen bei den zuständigen Stellen in den jeweiligen EU-Ländern an – fristgerecht und vollständig.

  • Lizenzierung mit EPR-Systemen

    Wir schließen die nötigen Verträge mit den nationalen Rücknahmesystemen und sorgen für Ihre gesetzeskonforme Teilnahme.

  • Berichtswesen

    Wir übernehmen die Mengenmeldungen und Berichte – transparent, korrekt und termingerecht.

  • Kommunikation mit Behörden und Systemen

    Wir sind Ihr Ansprechpartner gegenüber Behörden und EPR-Systemen – und halten Ihnen den Rücken frei.

    ...und Sie machen Ihre Geschäfte.

Klar kalkuliert – volle Transparenz

Was unser Service kosten wird

Unverbindliche Erstberatung

0,00 €

Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich zu machen. Im kostenlosen Erstkontakt klären wir mit Ihnen, ob und in welchen EU-Ländern Sie einen Bevollmächtigten benötigen, und beantworten Ihre ersten Fragen.


Damit legen wir den Grundstein für Ihre rechtssichere und effiziente Compliance.

Erstberatung

Einmalige Onboarding-Pauschale

89,00 €

Jährliche Service-Pauschale pro Land

ab 189,00 € *

* Hinzu kommen externe Kosten, die je nach Land und Umfang variieren können – etwa für die notarielle Beglaubigung in Österreich, Lizenzentgelte der EPR-Systeme oder länderspezifische Gebühren.

Erstberatung
  • Was ist ein Bevollmächtigter?

    Eine natürliche oder juristische Person, die über eine schriftliche Vollmacht im Namen des Vollmachtgebers handeln und entscheiden kann.

  • Benötige ich einen Bevollmächtigten?

    Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verpflichtet Hersteller, die keine eigene Niederlassung in einem EU-Land haben, in dem sie Verpackungen direkt an Endabehmer liefern, ab Mitte 2026 einen Bevollmächtigten für dieses Land zu bestellen, der die Erfüllung der verpackungsrechtlichen Pflichten für ihn übernimmt.
  • Muss ich für jedes Land einen Bevollmächtigten benennen?

    Sie müssen für jedes EU-Land einen Bevollmächtigten benennen, in dem Sie keine Niederlassung haben und Verpackungen direkt an Endabnehmer liefern.

  • Welche Aufgaben hat ein Bevollmächtigter?

    Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung von verpackungsrechtlichen Pflichten im jeweiligen Land verantwortlich. Die konkreten Aufgaben können je EU-Land variieren.

  • Wieviel kostet eine Bevollmächtigung?

    • Einmalige Onboarding-Pauschale: 89,00 €
    • Jährliche Service-Pauschale: 189,00 € 
  • Wie erfolgt eine Bevollmächtigung?

    Sie schließen mit dem Bevollmächtigten einen Vertrag und erteilen ihm eine schriftliche Vollmacht. 

  • Kann die Bevollmächtigung von mir widerrufen werden?

    Sie können die Bevollmächtigung mit dem Bevollmächtigten entsprechend der Laufzeit Ihres Vertrages beenden.

  • Was passiert, wenn ich keinen Bevollmächtigten bestelle?

    • Rechtliche Konsequenzen: ein Vertriebsverbot im jeweiligen Land
    • Finanzielle Konsequenzen: hohe Bußgelder
    • Administrative Aufwände: Auseinandersetzung mit den Behörden

Jetzt PPWR-Compliance-Service sichern

Unsere Experten beraten Sie individuell zu Ihren Absatzländern und Pflichten – kostenlos und unverbindlich.

Ihre Kontaktdaten
Welche europäischen Ländern sind für Ihr Unternehmen relevant?
Ihre Anmerkungen

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Wir melden uns innerhalb von 3 Werktagen telefonisch oder per Mail mit einem konkreten Terminvorschlag für Ihr kostenfreies Erstgespräch.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage speichern und verarbeiten, und wir Sie über unsere Dienstleistungen rund um das Thema Bevollmächtigung informieren dürfen. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Danke für Ihr Vertrauen!

Gemeinsam mit dem Grünen Punkt denken wir Verantwortung weiter. Mit Green Dot Rep setzen Sie nicht nur die neue EU-Verpackungsverordnung um der Grüne Punkt denkt voraus – seit über 35 Jahren setzen wir Maßstäbe für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz. Und mit uns sind Sie Teil dieser Bewegung: länderübergreifend, rechtssicher und zukunftsorientiert.